Gesetzlich versicherte Erwachsene
Ab dem 18. Lebensjahr besteht Zuzahlungspflicht: pauschal 10 € Rezeptgebühr je Verordnung sowie zusätzlich 10 % des Rezeptwertes. Die Zuzahlung erheben wir direkt in der Praxis.

Unsere Leistungen
Die Logopädie ist die Heilkunde von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen und beschäftigt sich mit deren Vorbeugung, Beratung, Diagnostik und Therapie.

Einblick
Logopädie bei Mundwerk
Unsere Bereiche
Wählen Sie den passenden Schwerpunkt und erfahren Sie mehr.
So läuft es ab
In drei Schritten von der Verordnung bis zum Therapiestart.
Besteht ein logopädischer Behandlungsbedarf, stellt Ihr behandelnder Arzt eine Verordnung für Logopädie aus – Haus-, Kinder-, HNO- oder Zahnarzt, Neurologe oder Phoniater.
Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Mail oder kommen Sie persönlich vorbei. Bei ärztlich begründeten Fällen sind auch Hausbesuche möglich.
Termin anfragenBeim ersten Termin führen wir ein Aufnahmegespräch und die Befunderhebung durch. Nach gemeinsamer Zielsetzung beginnt die Therapie – meist 45 Minuten, ein- bis zweimal pro Woche.
Gut zu wissen
Innerhalb von 28 Tagen nach Rezeptausstellung muss die Therapie beginnen, ansonsten verfällt die Gültigkeit der Verordnung.
Kosten & Krankenkasse
Damit Sie vor der Kontaktaufnahme wissen, was auf Sie zukommt: die wichtigsten Regelungen zu Zuzahlung, Kindern, Privatversicherten und Verordnung im Überblick.
Ab dem 18. Lebensjahr besteht Zuzahlungspflicht: pauschal 10 € Rezeptgebühr je Verordnung sowie zusätzlich 10 % des Rezeptwertes. Die Zuzahlung erheben wir direkt in der Praxis.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten vollständig – es fallen keine Zuzahlungen an.
Die Abrechnung erfolgt gemäß den Sätzen Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. der Beihilfestelle. Bitte klären Sie den Erstattungsumfang vorab mit Ihrer Versicherung.
Voraussetzung für jede logopädische Therapie ist eine gültige Heilmittelverordnung. Ihr Arzt (z. B. Haus-, Kinder-, HNO- oder Zahnarzt) stellt Ihnen diese aus.
Hinweis: Die Therapie muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen, sonst verfällt deren Gültigkeit. Bei Fragen zur Kostenübernahme helfen wir Ihnen gern persönlich weiter.
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