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Mundwerk – Die Praxis für Logopädie & Schluckambulanz
Logopädin beugt sich lächelnd zu einem kleinen Kind am Therapietisch

Unsere Leistungen

Logopädie

Die Logopädie ist die Heilkunde von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen und beschäftigt sich mit deren Vorbeugung, Beratung, Diagnostik und Therapie.

Logopädie bei Mundwerk

Einblick

Logopädie bei Mundwerk

0:43 Min

Unsere Bereiche

Therapie für jedes Alter

Wählen Sie den passenden Schwerpunkt und erfahren Sie mehr.

So läuft es ab

Ihr Weg zur Therapie

In drei Schritten von der Verordnung bis zum Therapiestart.

  1. Heilmittelverordnung

    Besteht ein logopädischer Behandlungsbedarf, stellt Ihr behandelnder Arzt eine Verordnung für Logopädie aus – Haus-, Kinder-, HNO- oder Zahnarzt, Neurologe oder Phoniater.

  2. Kontakt aufnehmen

    Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Mail oder kommen Sie persönlich vorbei. Bei ärztlich begründeten Fällen sind auch Hausbesuche möglich.

    Termin anfragen
  3. Erstgespräch & Therapiestart

    Beim ersten Termin führen wir ein Aufnahmegespräch und die Befunderhebung durch. Nach gemeinsamer Zielsetzung beginnt die Therapie – meist 45 Minuten, ein- bis zweimal pro Woche.

Gut zu wissen

Wichtige Informationen

Wer verordnet ein Rezept?

  • Hausärzte
  • Kinderärzte
  • Neurologen
  • Zahnärzte
  • HNO-Ärzte
  • Phoniater
  • Psychiater
  • Kieferorthopäden

Was sollte ich beachten?

Innerhalb von 28 Tagen nach Rezeptausstellung muss die Therapie beginnen, ansonsten verfällt die Gültigkeit der Verordnung.

Kosten & Krankenkasse

Behandlungskosten & Kostenübernahme

Damit Sie vor der Kontaktaufnahme wissen, was auf Sie zukommt: die wichtigsten Regelungen zu Zuzahlung, Kindern, Privatversicherten und Verordnung im Überblick.

  • Gesetzlich versicherte Erwachsene

    Ab dem 18. Lebensjahr besteht Zuzahlungspflicht: pauschal 10 € Rezeptgebühr je Verordnung sowie zusätzlich 10 % des Rezeptwertes. Die Zuzahlung erheben wir direkt in der Praxis.

  • Kinder & Jugendliche unter 18 Jahren

    Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten vollständig – es fallen keine Zuzahlungen an.

  • Privatversicherte & Beihilfeberechtigte

    Die Abrechnung erfolgt gemäß den Sätzen Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. der Beihilfestelle. Bitte klären Sie den Erstattungsumfang vorab mit Ihrer Versicherung.

  • Ärztliche Verordnung (Rezept)

    Voraussetzung für jede logopädische Therapie ist eine gültige Heilmittelverordnung. Ihr Arzt (z. B. Haus-, Kinder-, HNO- oder Zahnarzt) stellt Ihnen diese aus.

Hinweis: Die Therapie muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen, sonst verfällt deren Gültigkeit. Bei Fragen zur Kostenübernahme helfen wir Ihnen gern persönlich weiter.

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